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Arbeitsgemeinschaft Freising/Neufahrn

Corona

Geschrieben von Super User. Veröffentlicht in Uncategorised

Thema „Coronavirus“:

Impfkampagne #NaSicher unter https://na-sicher.bayern 

Was sollten Rheuma-Betroffene bei einer Impfung gegen SARS-CoV-2 beachten?
Wie oft muss die Impfung zur Grundimmunisierung erfolgen?

Auf der Seite des Bundesverbands unter www.rheuma-liga.de "Aktuelles" werden dazu einige Fragen beantwortet. Hier das Wichtigste auf einem Blick, alles ausführliche lesen Sie bitte auf der Homepage des Bundesverbandes.

Totimpfstoffe sind bei Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen und bei Patienten unter entsprechender Therapie uneingeschränkt einsetzbar. Aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie kann der Einsatz sowohl der mRNA-Impfstoffe als auch der Vektorimpfstoffe für Betroffene mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen empfohlen werden. 
Grundsätzlich sollen Kinder ab 12 und Erwachsene in Deutschland zweimal gegen COVID-19 geimpft werden. Dann gelten sie in Deutschland als „vollständig geimpft“. Ab dem 1. Oktober 2022 wird die Regelung geändert, dann sind drei Impfungen für diesen Status nötig. 
Die Auffrischungsimpfung (dies ist in der Regel die dritte Impfung) empfiehlt die STIKO aber jetzt schon allen Personen ab 12 Jahren. Für Menschen ab 60 Jahren und gesundheitlich besonders gefährdeten bzw. exponierten Personengruppen (Bewohner in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen) empfiehlt die STIKO bereits eine 2. Auffrischungsimpfung.
Diese Empfehlungen zur Auffrischungsimpfung ändern sich, wenn vor oder nach der COVID-19-Impfung eine gesicherte Infektion mit dem Corona-Virus eingetreten ist. Einzelheiten sind auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts zu finden.
Beim Medikament Rituximab wird ein deutlicher zeitlicher Abstand zur Impfung empfohlen. Die Impfung soll frühestens 4 Monate nach der letzten Gabe von Rituximab erfolgen und das Medikament soll nach der Impfung in der Regel frühestens nach vier Wochen gegeben werden.
Bei schwer immundefizienten Patienten (siehe unten) mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort kann eine dritte Impfung bereits vier Wochen nach der zweiten Impfung verabreicht werden. Dies ist nicht die offizielle „Auffrischungsimpfung“, sondern zählt zur Grundimmunisierung.

Besonderheiten für Personen mit geschwächtem Immunsystem: Für wen werden bereits im Rahmen der Grundimmunisierung zusätzliche Impfungen empfohlen?

  • Bei Patienten mit schwerer immunsupprimierender Therapie (=schwer immundefiziente Patienten) ist die Schutzwirkung der Vakzinierung möglicherweise vermindert bzw. ungewiss. Die gilt insbesondere dann, wenn die Immunsuppression schon während der Impfungen bestand.
  • Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen und intensiver immunsupprimierender Therapie können im Rahmen der Grundimmunisierung eine dritte Impfung bereits vier Wochen nach der zweiten Impfung erhalten.
  • Je nach Immunantwort können weitere Impfungen zur Grundimmunisierung im Abstand von 4 Wochen erwogen werden.
  • Unter einer schweren immunsupprimierenden Therapie verstehen STIKO und DGRh beispielsweise Patienten unter einer Therapie mit Rituximab und Abatacept. Aber auch Patienten unter hoher Methotrexat-Dosis (z.B. Erwachsene mit > 20 mg/Woche) oder Therapie mit Mycophenolat-Mofetil (MMF), Azathioprin (ab 3 mg pro kg Körpergewicht pro Tag), Ciclosporin (ab 2.5 mg pro kg Körpergewicht pro Tag), Tacrolimus, JAK-Inhibitoren (Baricitinib, Filgotinib, Tofacitinib, Upadacitinib) und Cyclophosphamid fallen hierunter. Die Aufzählung ist nicht abschließend.
  • Außerdem zählt die STIKO Patienten mit einer „Kortison“-Therapie von 10 – 20 mg/Tag (für mehr als zwei Wochen) oder hoch dosierter bzw. sehr hoch dosierte Stoßbehandlung zu den schwer immunsupprimierten Patienten, die nach vier Wochen eine dritte Impfung erhalten können.
  • Auch Patienten mit entzündlich rheumatischen Erkrankungen, die während eines Schubs geimpft worden sind, sollten nach individueller Risikoabschätzung bereits ab vier Wochen eine dritte Impfung erhalten können.
  • Erst nach erfolgreicher Grundimmunisierung mit zwei oder mehr Impfungen sollen die beiden Auffrischungsimpfungen (siehe unten) im Abstand von jeweils drei Monaten erfolgen.
  • Diese Empfehlungen zur Grundimmunisierung ändern sich, wenn vor, während oder nach der COVID-19-Impfung eine gesicherte Infektion mit dem Corona-Virus eingetreten ist. Einzelheiten sind auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts zu finden.

Quelle: Epidemiologischen Bulletin 7/2022 des Robert Koch-Instituts, Pressemitteilung der STIKO vom 3.2.2022Stellungnahme der DGRh vom 29.11.2021Empfehlungen der DGRh vom 24.2.2022
Epidemiologisches Bulletin 33/2022 des Robert Koch Instituts 

Website des Bundesverbandes der Rheuma-Liga unter Aktuelles

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Impfen, testen und AHA+L-Regel: Zusammen wirksam gegen Corona

Seit 01. Oktober 2021 gelten neue Lockerungsschritte im Rahmen der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Unser Hygieneleitfaden wurde dementsprechend angepasst.

Die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

Was gilt im Bereich Funktionstraining?
Die Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises besteht dann nicht, wenn es sich bei der Sportausübung um eine therapeutische Leistung im Sinne der 17. BayIfSMVhandelt. Therapeutische Leistungen liegen jedenfalls bei ärztlich verordneten Behandlungen vor.

Das heißt: Teilnehmer*innen am Funktionstraining mit einer ärztlichen Verordnung müssen keinennegativen Testnachweis erbringen.

Was gilt für Therapeut*innen?
TherapeutInnen sind von der3-G-Regel befreit. Treffen einer Selbsthilfegruppe unter medizinisch-therapeutischer Leitung sind Teil der beruflichen Tätigkeit des Übungsleiters und daher nicht an den 3-G-Vorgaben des § 3 Abs. 1, Abs. 2 der 17. BayIfSMV zu messen, da es sich bei dieser beruflichen Tätigkeit nicht um eine von § 3 Abs. 1, Abs. 2 der 17. BayIfSMV erfasste Dienstleistung handelt, vgl. § 3 Abs. 3 der 15. BayIfSMV.

Es ist unserer Arbeitsgemeinschaft freigestellt, eine 2-G oder 3-G-Regelung einzuführen. Dies gilt sowohl fürTeilnehmer*innen mit Verordnung als auch für Therapeut*innen. Diese Freistellung wird mit unserem Hausrecht begründet.

Was gilt für Personen ohne ärztliche Verordnung (Selbstzahler*innen)
Nicht-geimpfte und nicht-genesene Teilnehmer*innen am Funktionstraining müssen einen negativen Testnachweis vorzeigen.

Das heißt: Es müssen ausschließlich Selbstzahler*innen, die nicht-geimpft und nicht-genesen sind einen negativen Testnachweis  im Innenbereich erbringen. Grund: In diesem Fall liegt keine medizinisch-therapeutische Notwendigkeit für Funktionstraining vor.

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Impfstoffe gegen Corona: Hinweise für Rheuma-Betroffene

Totimpfstoffe sind bei Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen und bei Patienten unter entsprechender Therapie uneingeschränkt einsetzbar.

Sollen sich Rheuma-Betroffene gegen SARS-CoV-2 impfen lassen? Wie wird eine Auffrischungsimpfung bewertet? Auf der Website des Landesverbands www.rheuma-liga.de unter "Aktuelles aus dem Bundesverband" werden einige Fragen beantwortet.

Totimpfstoffe sind bei Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen und bei Patienten unter entsprechender Therapie uneingeschränkt einsetzbar. An dieser Stelle beantworten wir einige Fragen zum Thema "Corona-Impfung und Rheuma".

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So kommen Sie zu Ihrer CORONA - SCHUTZIMPFUNG:

Sie finden die Informationen zur Corona-Impfung unter den Websiten: www.ein-stich.de und www.zusammengegencorona.de. Weitere Informationen und Anmeldung bzw. Registrierung zur Impfung sind über das Anmeldeportal der Bayerischen Staatsregierung unter der Website: www.impfzentren.bayern.de erhältlich. 

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Die Corona-Pandemie macht unser Verbandsjahr und alle Aktivitäten vor Ort zum aktuellen Zeitpunkt unplanbar. Doch wir werden als Gemeinschaft die Krise überstehen. Das Wichtigste ist, dass wir alle gesund bleiben und wir kein unnötiges Risiko eingehen. Dazu orientieren wir uns an den aktuellen Bestimmungen auf Landes- und Bundesebene und berücksichtigen, dass in unserer Gemeinschaft viele Risikopatienten sind, für die nochmals vorsichtigere Maßnahmen gelten („Vorsicht - Vertrauen - Verantwortung“).

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis für diese Maßnahmen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter 0174 / 8 62 74 73 zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage unter: rheuma-liga-freising.de und auf den Seiten des Landes- / Bundesverbandes: https://www.rheuma-liga-bayern.de

Selbstverständlich informieren wir Sie umgehend, sobald Informationen vorliegen.

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Informationen rund um die Corona-Schutzimpfung vom Bayerischen Gesundheitsministerium 

Das Bayerische Gesundheitsministerium informiert zur Corona-Schutzimpfung unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/.
Dort finden Sie alle notwendigen Hinweise zum Ablauf, zu den benötigten Dokumenten, zu Impfzentren, Nebenwirkungen, Reihenfolge der Impfung, Datenschutz, Hinweise für Bevollmächtigte zum Ausfüllen der Einwilligungserklärung/Anamnesebogen für zu impfende Personen in Pflegeeinrichtungen sowie Aufklärungsunterlagen zu den unterschiedlichen Impfstoffen mRNA- und Vektor-Impfstoffe. Die Aufklärungsunterlagen sind ebenfalls in leichter Sprache auf den Seiten des RKI abrufbar:

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html

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Thema FFP2 Masken

Möglichkeiten und Grenzen der eigenverantwortlichen Wiederverwendung
von FFP2-Masken für den Privatgebrauch

Maske

 

Informationen dazu entnehmen Sie der folgenden Internetseite:

www.fh-muenster.de/ffp2

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 Thema Corona-Impfung:

Quelle: Homepage LV

Totimpfstoffe sind bei Patienten mit entzündlich-rheumatischen
Erkrankungen und bei Patienten
unter entsprechender
Therapie uneingeschränkt einsetzbar

 

 

 

 

Wir hoffen, Sie sind gut und vor allem Corona-gesund in das neue Jahr gekommen.
Zum Jahresbeginn anbei einige aktuelle Informationen für Sie:

Informationen zur Corona-Impfung

Der Bundesverband hat auf der Homepage die Informationen zu den Corona-Impfungen aktualisiert.
Sie finden Hintergrundwissen zu Impfstoffen und zur Impfstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit:
Betroffene mit Autoimmunerkrankungen und rheumatischen Erkrankungen sind in der dritten Gruppe mit erhöhter Priorität für die Impfung eingestuft worden.

https://www.rheuma-liga.de/aktuelles/detailansicht/impfstoff-gegen-corona-hinweise-fuer-rheuma-betroffene

Die Ständige Impfkommission hat ihre Empfehlung zur Impfung gegen SARS-CoV-2 aktualisiert. Dabei wurde u.a. ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Priorisierung der genannten Gruppen ergänzt werden muss um Einzelfallentscheidungen, z.B. bei seltenen Erkrankungen.
Die Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit wurde jedoch bisher noch nicht angepasst.

Eine Übersicht zur Impfstrategie in Bayern finden Sie auf der Seite des Bayerischen Gesundheitsministeriums:

https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/

In Bayern besteht seit 11.01.2021 die Möglichkeit, sich online für die Corona-Impfung zu registrieren.
Das für Sie zuständige Impfzentrum und weitere Informationen zur Online-Registrierung finden Sie unter:

https://impfzentren.bayern/

Rheumatologen warnen vor Fehlinformation über Corona-Impfung

Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh) ist Fehlinformationen entgegengetreten, nach denen eine Impfung gegen SARS-CoV-2 für Menschen mit Rheuma risikobehaftet und damit nicht in Anspruch zu nehmen sei. Stattdessen empfiehlt die Fachgesellschaft ausdrücklich die Impfung von Menschen mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen. Ausführliche Informationen finden Sie unter:

https://dgrh.de/Start/DGRh/Presse/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen/2021/Pressemitteilung-Nr.-2-2021.html

Hintergrund für die Pressemitteilung waren nach Auskünften der DGRh einzelne Rückfragen von
Patienten und Ärzte



Quelle: Homepage LV
csm Coronavirus 76d1261faa
















Hygieneregeln:
Hygieneregeln


Corona und Hilfe bei Rheuma
So unterstützt die Rheuma-Liga Arbeitsgemeinschaft Freising/Neufahrn aktuell die Betroffenen

Die Rheuma-Liga Arbeitsgemeinschaft Freising/Neufahrn betreut Rheumakranke während der Corona-Pandemie mit einem angepassten Angebot: Online-Bewegungsangebote auf „YouTube“ und Rheuma-App „Auszeit“ laden zu virenfreier Aktivität ein, die individuelle Beratung erfolgt telefonisch, vielfältiges Informationsmaterial steht allen Interessierten weiterhin kostenlos zur Verfügung.

Trotz Corona - Wir sind für Sie da!

„Wir arbeiten zurzeit mit noch mehr Engagement und Kreativität daran, für die Betroffenen vor Ort da zu sein. Diese Kraft wird uns – da bin ich mir sicher – auch über diese weltweite Krise hinwegtragen.“

"Kümmere dich um dich selbst so,
als wärst du jemand,
der dir ganz besonders am Herzen liegt"


sagt Manuela Wegler, Leiterin der Arbeitsgemeinschaft Freising/Neufahrn.

Rheuma-Betroffene erhalten Informationen und persönliche Beratung unter:
Deutsche Rheuma-Liga, Arbeitsgemeinschaft Freising/Neufahrn,
Tel: 0174 / 8 62 74 73 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!


Deutsche Rheuma-Liga, Landesverband Bayern e.V.
Die Deutsche Rheuma-Liga ist mit 300.000 Mitgliedern die größte deutsche Selbsthilfeorganisation im Gesundheitsbereich. Allein in Bayern sind über 19.000 Mitglieder im Landesverband. Der Verband informiert und berät Betroffene unabhängig und frei von kommerziellen Inte­ressen. Die Rheuma-Liga bietet Menschen mit rheumatischen Erkrankungen in jedem Alter Rat und praktische Hilfen, spezielle Bewegungsangebote wie das Funktionstraining, unterstützt aber auch Forschungsprojekte zu rheumatischen Erkrankungen und tritt für die Interessen rheumakranker Menschen in der Gesundheits- und Sozialpolitik ein.

Update Nr. 5:
Coronavirus: Infos für Menschen mit Rheuma


Die Coronavirus-Infektionszahlen in Deutschland sinken. Auch in den Wochen nach den ersten Lockerungen, zum Beispiel bei den Kontaktbestimmungen, für den Schulund Kindergartenbesuch sowie die Öffnung von Restaurants und Hotels, ist die Zahl der SARS-CoV-2-Neuinfektionen in Deutschland auf niedrigem Niveau.

Das Robert Koch-Institut bewertet die Gefahr für die Bevölkerung insgesamt jedoch immer noch als hoch. Das konfrontiert Menschen mit einer rheumatischen Erkrankung nach wie mit besonderen Herausforderungen. Viele Betroffene, insbesondere Menschen, die an einer entzündlich-rheumatischen Krankheit leiden, haben Angst, sich anzustecken.

Die Deutsche Rheuma-Liga lässt Betroffene mit ihren Fragen nicht allein und beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema "Coronavirus und Rheuma".

Was ist das Coronavirus?

Das neue Virus heißt offiziell SARS-CoV-2. Die Erkrankung, die durch das Virus hervorgerufen wird, heißt COVID-19. Zum ersten Mal aufgetreten ist die Erkrankung Mitte Dezember in der Stadt Wuhan in China. Das Coronavirus SARS-CoV-2 ist eines von mehreren Hundert Viren, die zur Familie der Coronaviren gehören. Oftmals sind diese Viren lediglich für leichte Erkältungen verantwortlich.

Laut Angaben des Robert Koch-Instituts wird derzeit angenommen, dass das SARSCoV-2 von Fledermäusen stammt. Zwischenwirte seien allerdings noch nicht identifiziert.

Ansteckung:

Wie überträgt sich das Coronavirus? Tröpfcheninfektion: Die hauptsächliche Übertragung erfolgt über Tröpfchen, die beim Husten und Niesen entstehen und beim Gegenüber über die Schleimhäute der Nase, des Mundes und ggf. des Auges aufgenommen werden.

Beim (insbesondere lauten) Sprechen, Lachen und Singen treten auch mikroskopisch kleine, nicht sichtbare Wassertröpfchen (Aerosole) aus dem Mund aus und verbleiben in der Luft. Es gibt inzwischen gute Hinweise, dass die Coronaviren in den Wassertröpfchen offenbar viele Stunden infektiös bleiben können.

Welche Symptome bekomme ich?

Eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 kann zu Symptomen wie Beeinträchtigungen des Geruchs- und/oder des Geschmackssinns, Fieber, trockenem Husten, Halsschmerzen, Schnupfen und Abgeschlagenheit führen. Auch über Atemprobleme, Kopf- und Gliederschmerzen und Bauchschmerzen wurde berichtet. Einige Betroffene leiden an Übelkeit und Durchfall. Bei einem eher kleinen 2 Teil der Patienten scheint das Virus mit einem schwereren Verlauf einherzugehen und zu Organbeteiligungen (Lunge, Herz, Niere u.a.) zu führen.

Wer ist besonders gefährdet für einen schweren Verlauf?

  • Schwere Krankheitsverläufe treten häufiger ab einem Alter von 50 bis 60 Jahren auf, dabei steigt das Risiko mit dem Lebensalter stetig an.
  • Nach bisheriger Einschätzung des Robert Koch-Instituts haben Patienten mit Autoimmunerkrankungen, z. B. entzündlichem Rheuma, oftmals ein geschwächtes Immunsystem (z. B. durch Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr schwächen, wie Kortison) und unterliegen daher generell erst einmal einem erhöhten Risiko für schwere Verläufe. Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie weist aber darauf hin, dass die bisherigen Erkenntnisse aus Studien zu COVID-19 nahelegen, dass der Verlauf der COVID-19-Erkrankung bei Rheuma-Patienten nicht schwerer zu sein scheint als bei der Allgemeinbevölkerung. Aufgrund der vergleichsweise geringen Zahl der Erkrankungen können die bisher verfügbaren Daten aber noch keine belastbaren Erkenntnisse liefern.
  • Raucherinnen und Raucher haben ein erhöhtes Risiko auf einen schweren Verlauf.
  • Personen mit bestimmten Vorerkrankungen, vor allem bei Erkrankungen des Herzens, der Lunge, der Niere, bei chronischen Lebererkrankungen, hoher Blutdruck, Diabetes, wahrscheinlich auch starkes Übergewicht und Krebs haben ein erhöhtes Risiko auf einen schweren Verlauf. Bei Zusammentreffen von Grunderkrankungen und höherem Alter erhöht sich das Risiko weiter.


Welche Maßnahmen gelten zum Schutz der Bevölkerung?

Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Bundesländern eine Reihe von Beschränkungen aufgesetzt, die aktuell bis zum 29. Juni 2020 gelten. Zusätzlich gibt es in den jeweiligen Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Informieren Sie sich bitte auch auf der Internetseite Ihrer Landesregierung über die Maßnahmen in Ihrem Bundesland. Grundsätzlich gilt:

  • In der Öffentlichkeit müssen Menschen mindestens 1,5 Meter Abstand halten.
  • Eine Maskenpflicht besteht in bestimmten öffentlichen Bereichen, wie z. B. in Geschäften oder im öffentlichen Nahverkehr. Informieren Sie sich bitte auch auf der Internetseite Ihrer Landesregierung über die Maßnahmen in Ihrem Bundesland.

    Hinweis: Atemschutzmasken sind dafür gemacht, dass vor allem infizierte Träger, die nicht unbedingt Beschwerden haben müssen, die Erkrankung nicht weitergeben. Dennoch gelten Atemschutzmasken nur als zusätzlicher Schutz und ersetzen nicht andere Maßnahmen (insbesondere die Beibehaltung der Abstandsregeln). Es gibt bisher keine hinreichenden Belege dafür, dass eine Atemschutzmaske einen selbst vor einer Ansteckung durch andere schützt. Atemschutzmasken dienen also nicht dem Eigenschutz. Damit ein MundNasen-Schutz effektiv wirken kann, muss der Mund-Nasen-Schutz 3 enganliegend getragen und gewechselt werden, wenn er nass geworden ist. Mit den Händen sollte er nicht berührt werden.
  • Bei den Kontaktbeschränkungen gilt: Die Länder können den Aufenthalt im öffentlichen Raum nunmehr mit bis zu zehn Personen oder den Angehörigen zweier Hausstände gestatten. Auch bei privaten Zusammenkünften zu Hause in geschlossenen Räumen sollen die Hygiene- und Abstandsregeln umgesetzt werden, sowie die Zahl der Personen an der Möglichkeit zur Einhaltung der Abstandsregel bemessen werden und für ausreichend Belüftung gesorgt werden. Wo die Möglichkeit besteht, sollen die privaten Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden, da hier ein erheblich geringeres Infektionsrisiko besteht. Bitte informieren Sie sich auch hier auf den Webseiten Ihrer Landesregierung über die Regelungen in Ihrem Bundesland.


Wie kann ich mich und andere noch schützen?

  • Gründliches Hände waschen (20 bis 30 Sekunden).
  • Händeschütteln und Umarmungen unbedingt vermeiden.
  • Möglichst wenig ins Gesicht fassen, da Mund, Nase und Auge mögliche Eintrittswege für das Virus darstellen.
  • Um die Erregerzahl, mit dem die Personen in einem Raum konfrontiert werden, möglichst gering zu halten, ist es neben dem Tragen der Masken in solchen Situationen wichtig, die Räume gründlich zu lüften. In kleinen Räumen sollte das Sprechen möglichst vermieden oder auf das Nötigste reduziert werden.
  • Bei Anzeichen eines Infekts Abstand halten und möglichst zu Hause bleiben.
  • Beim Husten, Niesen oder Nase putzen mindestens zwei Meter Abstand von anderen Menschen halten und sich wegdrehen.
  • Ausführliche Hygienetipps gibt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf ihrer Internetseite.


Welchen Stellenwert hat die Therapie entzündlicher Rheumaerkrankungen?

  • Immunsuppressiva (z.B. Kortison, Methotrexat, Biologika, JAK-Inhibitoren) sollten keinesfalls ohne Rücksprache mit dem behandelnden Arzt abgesetzt werden. Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie warnt ausdrücklich vor dem eigenmächtigen Absetzen der Therapiel https://dgrh.de/Aktuelles/Empfehlungen-f%C3%BCr-Patienten.html.
    Eine aktive, unbehandelte entzündliche Rheumaerkrankung ist in der Regel gefährlicher für eine Ansteckung mit einer Viruserkrankung als ein mit immunsuppressiven Medikamenten gut eingestelltes entzündliches Rheuma. Würde nach dem Absetzen ein Schub erfolgen, könnte sogar eine Erhöhung der immunsuppressiven Therapie und insbesondere der Kortisondosis nötig werden, was das Immunsystem ungünstig beeinflusst.
  • Bei Zeichen einer Infektion sollten Menschen mit erhöhtem Risiko frühzeitig telefonisch mit dem Hausarzt Kontakt aufnehmen, nicht direkt in die Praxis gehen.
  • Sollte eine Infektion bei Betroffenen mit entzündlichen rheumatischen Erkrankungen festgestellt werden, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit dem Rheumatologen auf, um zu besprechen, wie die Therapie verändert werden muss, etwa wenn eine Corona-Infektion mit absehbar schwerem Verlauf vorliegt.
  • Rheumapatienten, die über längere Zeit (z.B. mehr als einen Monat) Kortison einnehmen, verlieren die Fähigkeit, auf eine Stress-Situation wie eine Infektion mit dem Corona-Virus ausreichend zu antworten. Dies gilt insbesondere, wenn Fieber, eines der wichtigsten Symptome der Corona-Infektion, auftritt. Die Nebennierenrinde ist durch die lange Kortison-Therapie ruhiggestellt. Sie kann nicht ausreichend durch Produktion von Kortisol reagieren, das kann gefährlich werden. Diese Patienten brauchen dringend den Rat ihres Rheumatologen oder den Rat eines Endokrinologen (Hormonspezialist). Auf keinen Fall darf das Kortison ohne Rücksprache abgesetzt werden.
  • Eine aktuelle Stellungnahme zum Thema Hydroxychloroquin und Einnahme bei COVID-19-Patienten lesen Sie unter:https://dgrh.de/Aktuelles/Kardiale-Sicherheit-von-Hydroxychloroquin.html


Welche Informationen sind für Menschen mit einer rheumatischen Erkrankung noch wichtig?


  • Grundsätzlich ist für ältere Menschen und für Betroffene von Autoimmunerkrankungen ein umfassender Impfschutz von hoher Bedeutung, um beispielsweise das Risiko für Influenza- und Pneumokokken-Infektionen (Lungenentzündung) zu reduzieren.
  • Wegen der Coronavirus-Pandemie können Heilmittel-Therapien derzeit für einen längeren Zeitraum als gewöhnlich unterbrochen werden. Bislang durften vom Arzt verordnete Therapien maximal 14 Tage unterbrochen werden und zwischen Verordnung und Therapiebeginn maximal 14 Tage liegen. Diese Fristen sollen derzeit nicht mehr geprüft werden, empfehlen die Krankenkassenverbände auf Bundesebene. Die Empfehlung gilt vorerst bis zum 30. Juni 2020. Weitere Informationen gibt es hier.


Die Deutsche Rheuma-Liga hält Besonnenheit im Umgang mit der Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 für wichtig und stellt Informationen für Betroffene bereit, die helfen sollen, das Geschehen und eine mögliche individuelle Gefahr einzuschätzen. Dabei orientiert sie sich an den Informationen der öffentlichen Stellen (Robert KochInstitut, Bundesministerium für Gesundheit, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung).

Neben einer individuellen Gefährdung entsteht durch eine ungebremste Verbreitung des Virus vor allem die Gefahr, dass das Gesundheitssystem überlastet wird und die Versorgung der Kranken nicht in ausreichendem Maße erfolgt. Die Deutsche Rheuma-Liga unterstützt daher alle Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, die Verbreitung des Virus zu begrenzen. Davon profitieren in besonderer Weise die Menschen, die ein Risiko für schwerere Verläufe der Erkrankung haben; dazu gehören auch viele Menschen mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen.

Stand: 29. Mai 2020

Informieren Sie sich über die aktuelle Situation nur bei vertrauenswürdigen Quellen, z. B. auf den Internetseiten der Bundesregierung, des , der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, des Robert Koch-Instituts oder auf dem Portal "PatientenInformation.de".

Fachliche Beratung: Prof. Dr. Stefan Schewe, niedergelassen in München und Ebersberg/Baldham

Dr. Jürgen Clausen, Referat Forschung, Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband

Studienprojekte der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie e.V.

Liebe Mitglieder,

sicherlich haben auch Sie die Beschlüsse des bayerischen Kabinetts zu den schrittweisen Erleichterungen in der Corona-Pandemie verfolgt. Seit dem 6. Mai ist die allgemeine Ausgangsbeschränkung entfallen, eine Kontaktbeschränkung und das Distanzgebot gelten fort. Alle Informationen zu den Beschlüssen finden Sie in der Pressemitteilung vom 5. Mai der Bayerischen Staatskanzlei:

https://www.bayern.de/wp-content/uploads/2020/05/200505-ministerrat.pdf

Die schrittweisen Erleichterungen betreffen allerdings noch nicht unsere Gruppenaktivitäten und das Funktionstraining in der Rheuma-Liga. Ebenfalls sind Vereinsveranstaltungen und -versammlungen weiterhin untersagt. Hier gibt es noch keine Lockerungen. Wir werden die nächsten 2 Wochen mit Spannung beobachten, wie sich die Infektionszahlen verändern und hoffen, dass es eine positive Entwicklung geben wird und auch in unserem Bereich schrittweise Lockerungen möglich sein werden.

Wir möchten Sie heute über zwei Studienprojekte der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie e.V. (DGRh) informieren:

Betroffene mit rheumatischen Erkrankungen und Rheumatologen stehen angesichts der COVID-19-Pandemie vor großen Herausforderungen. Die DGRh versucht, diesen Herausforderungen mit einem Online-Register für an COVID-19 erkrankte Rheuma-Betroffene und einer Patientenumfrage für alle Rheuma-Betroffene zu begegnen.

Sie finden weitere Informationen auf der Seite des Bundesverbandes: https://www.rheuma-liga.de/unser-einsatz/rheumaforschung/studienaufrufe

Das Online-Register richtet sich an Betroffene mit einer entzündlich-rheumatischen Erkrankung und einer COVID-19-Erkrankung. Das Online-Register soll die Behandlung von Rheuma-Betroffenen verbessern.

Die Patientenumfrage richtet sich an alle Rheuma-Betroffenen; unabhängig davon, ob sie eine COVID-19-Erkrankung haben / hatten oder nicht. Die Patientenumfrage untersucht, welche Sorgen und Ängste durch die Pandemie aufgetaucht sind und wie sich diese auf die Grunderkrankung auswirken.

Mutmacher-Seite

gerne möchte Sie der Landesverband Bayern e.V. auf diesem Weg auf die Mutmacher-Seite im Intranet hinweisen:

  • Wir möchten Sie während der Corona-Pandemie nicht alleine lassen und Sie auch mit schönen Dingen, die Ihnen Kraft und Freude geben sollen, versorgen. Das kann ein schönes Foto, ein Gedicht, ein kleiner Spruch oder eine kurze Geschichte sein. Schauen Sie sich einfach mal die neuen Seite "Mutmacher" an.
    Wir wünschen Ihnen viel Spaß dabei!
  • Die Rheuma-Liga Baden-Württemberg e.V. bietet über die Website Fitnessübungen für zu Hause an. Das Angebot enthält Filme und Erklärungen und ist auch für unsere bayerischen Mitglieder offen. Sie können gerne den Link mit dem Hinweis, dass es sich um ein Angebot der Rheuma-Liga Baden-Württemberg e.V. handelt, an die Mitglieder weitergeben:
    https://bewegung.rheuma-liga-bw.de/



Sonderregelungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus:

  • Heil- und Hilfsmittelversorgung

    Der GKV-Spitzenverband hat Empfehlungen zur Heil- und Hilfsmittelversorgung in der momentanen Situation herausgegeben. Im Bereich Hilfsmittel können bspw. nicht aufschiebbare (Erst-)Versorgungen auch ohne Vorliegen einer vertragsärztlichen Verordnung begonnen werden (liegt im Ermessen des Leistungsanbieters; die Verordnung muss bei Abrechnung vorliegen). Auf eine Folgeverordnung wird bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln verzichtet, sofern die Erstversorgung bereits von der Krankenkasse genehmigt wurde. Hier ist auch eine Mehrmonatsversorgung möglich, wenn sie nicht die Versorgung anderer Versicherter gefährdet. Weitere/aktuelle Informationen finden Sie unter:

    https://www.gkvspitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/fokus/fokus_corona.jsp4

    Bestimmte Rheumatiker erhalten Podologie (medizinische Fußpflege) auf Rezept. Marion Rink (Vizepräsidentin Bundesverband) und Helga Jäniche (Vorstandsmitglied Bundesverband) engagierten sich als Patientenvertreterinnen der Rheuma-Liga erfolgreich im G-BA für eine Änderung der Heilmittel-Richtlinie: Medizinische Fußpflege, auch als Podologie bezeichnet, gibt es jetzt nicht mehr nur für Diabetiker auf Verordnung. Voraussetzung ist, dass die Patienten genauso gefährdet sind, wie Menschen mit einem diabetischen Fußsyndrom. Eine Verordnung erhält demnach, wer vergleichbare Schädigungen der Haut und der Zehennägel hat und aufgrund von krankhaften Gefühlsstörungen kaum Schmerzen empfindet. Der Arzt muss prüfen, wie gefährdet die Patienten sind. Unter bestimmten Voraussetzungen ist nun eine Verordnung bei einigen rheumatischen Erkrankungen möglich. Dazu gehören systemische Autoimmunerkrankungen und Kollagenosen mit nachweisbaren Gefühlsstörungen der Füße mit oder ohne Durchblutungsstörungen. Die Heilmittel-Richtlinie tritt zum 1. Juli 2020 in Kraft.

  • Medikamentensicherheit: Akute generalisierte exanthematische Pustulose bei Ibuprofen.

    Auf Grund von Hinweisen aus der europäischen Datenbank für Nebenwirkungen „Eudra Vigilance“ und Literaturrecherchen sollen die Produktinformationen von Ibuprofen aktualisiert werden, da vom Auftreten einer akuten generalisierten exanthematischen Pustulose (AGEP) im Zusammenhang mit Ibuprofen-enthaltenden Produkten berichtet worden ist. Die Häufigkeit ist unbekannt. Die AGEP ist ein Hautauschlag, gekennzeichnet durch das rasche Auftreten dutzender bis tausender Pusteln und meist begleitet von Gesichtsschwellung, Fieber und Leukozytose. Dies teilen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in ihrem Bulletin zur Arzneimittelsicherheit (Ausgabe 04/2019) mit:

    https://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Pharmakovigilanz/Bulletin/Archiv/bulletin-archiv.html
    Quelle: BV Verbandsservice 05/2020

  • Medikamentensicherheit: Metamizol verringert die gerinnungshemmende Wirkung von Acetylsalicylsäure

    Bereits 2018 hat die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) auf eine mögliche Wechselwirkung zwischen Metamizol (Novaminsulfon) und Acetylsalicylsäure („Aspirin“, ASS) hingewiesen (Verbandsservice 7/18). Laut einem Beschluss der Europäischen Arzneimittel-Agentu r(EMA) sind jetzt auch die Fach- und Gebrauchsinformationen von ASS anzupassen mit dem Hinweis, dass die gleichzeitige Verabreichung von ASS und Metamizol in klinisch relevanter Weise die Thrombozytenaggregations-hemmende Wirkung von ASS vermindert. Daher sollte die Kombination von ASS und Metamizol mit Vorsicht bei Patienten angewendet werden, die niedrig dosierte ASS zum Herzschutz einnehmen. Dies teilen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in ihrem Bulletin zur Arzneimittelsicherheit (Ausgabe 01/2020) mit https://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Pharmakovigilanz/Bulletin/Archiv/bulletin-archiv.html

  • Medikamentensicherheit: Weitere Warnmeldung zum JAK-Inhibitor Xeljanz® (Tofacitinib):

    Tofacitinib ist ein JAK-Inhibitor, der bei der Behandlung der rheumatoiden Arthritis und der Psoriasis-Arthritis eingesetzt wird. Im Zuge einer Zwischenauswertung einer laufenden Studie sind erneut Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit der Tofacitinib-Behandlung aufgedeckt worden. Bei Patienten über 65Jahre soll deshalb eine Tofacitinib- Behandlung nur in Erwägung gezogen werden, wenn keine geeignete Alternative zur Verfügung steht, da diese Patienten ein zusätzlich erhöhtes Risiko für schwere Infektionen, die zum Teil tödlich verlaufen, aufweisen. Darüber hinaus wurde ein erhöhtes Risiko für schwerwiegende VTE wie Lungenembolien und tiefe Venenthrombosen beobachtet. Entsprechend sollte Tofacitinib bei Patienten mit bekannten Risikofaktoren für VTE nur mit Vorsicht angewendet werden. Patientensind vor Beginn einer Therapie mit Tofacitinib darüber aufzuklären, welche Anzeichen und Symptome auf VTE hindeuten können. Die Dosierung von zweimal täglich 5 mg soll nicht überschritten werden. Dies teilt die AkdÄ in ihrem Newsletter „Drug Safety Mail“ vom 20.03.2020 mit www.akdae.de/Arzneimittelsicherheit/DSM/Archiv/index.html
    Quelle: BV Verbandsservice 03/2020


Fragen zur Versorgung mit Medikamente

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